AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB's) für die GT Immobilienservice GmbH

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen ergänzend zu den einzelvertraglichen Vereinbarungen die Grundlage der Tätigkeit der GT Immobilienservice GmbH dar.

§1 Vertraulichkeit
Die von der GT Immobilienservice GmbH übersandten Angebote und Informationen sind vertraulich und nur für den jeweiligen Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch die GT  Immobilienservice GmbH zulässig. Für den Fall, dass aufgrund einer Zuwiderhandlung des Auftraggebers gegen diese Vertraulichkeitspflicht ein Hauptvertrag unter Ausschluss von der GT Immobilienservice GmbH zustande kommt, schuldet der Auftraggeber die Provision, wie wenn er diesen Vertrag selbst geschlossen hätte.

§2 Mitteilung der Vorkenntnis
Sollte dem Auftraggeber eine von der GT Immobilienservice GmbH nachgewiesene Vertragsgelegenheit bereits bekannt sein, so hat er dies der GT Immobilienservice GmbH ohne unbegründete Verzögerung mitzuteilen und auf Verlangen zu belegen.

§3 Nachweise, Doppeltätigkeit
Nachweise werden freibleibend übermittelt, Zwischenverkauf und -vermietung bzw. Zwischenverpachtung sind vorbehalten.
Die in den Angeboten von der GT Immobilienservice GmbH enthaltenen Angaben basieren auf vom jeweiligen Auftraggeber oder Dritten erteilten Informationen. Die GT Immobilienservice GmbH wird

im Rahmen Ihrer Möglichkeiten versuchen, über Objekte und Vertragspartner möglichst vollständige und richtige Angaben zu erhalten, eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wird von der GT Immobilienservice GmbH nicht übernommen.
Die GT Immobilienservice GmbH ist berechtigt, auch für die jeweils andre Seite provisionspflichtig tätig zu werden.

§4 Provisionsanspruch / Fälligkeit

Der Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Provision entsteht, wenn ein Hauptvertrag aufgrund einer von der GT Immobilienservice GmbH nachgewiesenen oder vermittelten Vertragsgelegenheit zustande kommt. Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Hauptvertrag aufgrund einer von der GT Immobilienservice GmbH während der Vertragslaufzeit nachgewiesenen oder vermittelten Vertragsgelegenheit zustande kommt, nachdem der Maklervertrag beendet ist.
Der Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der abgeschlossene Hauptvertrag zu anderen Bedingungen erfolgt, solange der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von dem Angebot von der GT Immobilienservice GmbH abweicht.
Ferner bleibt der Provisionsanspruch auch dann bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund unlesbarer Bedienungen erlischt, durch einen Rücktrittsvorbehalt des Auftraggebers aufgelöst oder aus einer anderen in seiner Person liegenden Gründen rückgängig gemacht bzw. nicht erfüllt wird.
Ein Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn statt eines Kaufvertrages ein anderer Vertrag entsteht (z.B. ein Mietvertrag), solange der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von dem Angebot von der GT Immobilienservice GmbH abweicht.
Die Provision ist zwei Wochen nach Rechnungserhalt fällig und zahlbar.

§5 Höhe der Provision
Die Provision für Nachweis oder Vermittlung, soweit nicht individuell oder im Exposé anders vereinbart, entspricht 3% zzgl. der derzeitigen gesetzlichen Mehrwertsteuer für verkaufte Objekte; bzw. 1,5 Monatsmieten zzgl. der derzeitigen gesetzlichen Mehrwertsteuer für vermietete Objekte.

§6 Pflichten

Der Auftraggeber hat der GT Immobilienservice GmbH alle Informationen zur Verfügung zu stellen, welche für den Abschluss des Hauptvertrages bedeutend sein können.
Bei Aufnahme direkter Verhandlungen zwischen Eigentümer und Interessenten ist auf die Tätigkeit von der GT Immobilienservice GmbH Bezug zu nehmen und der Inhalt der Verhandlungen, soweit dem kein gewichtiger Grund entgegensteht, ist der GT Immobilienservice GmbH mitzuteilen.
Der Auftraggeber hat der GT Immobilienservice GmbH unverzüglich mitzuteilen und zu belegen, wann und zu welchen Bedingungen über ein von der GT Immobilienservice GmbH nachgewiesenes oder vermitteltes Objekt oder einen von der GT Immobilienservice GmbH nachgewiesenen oder vermittelten Interessenten ein Hauptvertrag zustande kommen soll bzw. zustande gekommen ist.
Die GT Immobilienservice GmbH hat das Recht, beim Abschluss des Hauptvertrages anwesend zu sein.

§7 Sonstige Bedingungen
Für den Maklervertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Beauftragt ein Kaufmann die GT Immobilienservice GmbH im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit, ist der Sitz der GT Immobilienservice GmbH Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.
Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtsgültigkeit verlieren, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt und es verbleibt bei den gesetzlichen Vorschriften.

§8 Haftungsbeschränkung
Die Haftung der GT Immobilienservice GmbH auf Schadenersatz ist ausgeschlossen, außer
  • der Schaden ist vorsätzlich oder grob fahrlässig von der GT Immobilienservice GmbH oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursacht worden oder
  • der Schaden ist aufgrund von Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstanden oder
  • die GT Immobilienservice GmbH hat die Garantie für eine bestimmte Eigenschaft der Leistung übernommen oder
  • der Schaden ist aufgrund von Verletzungen von Vertragspflichten entstanden, welche für die Erreichung des Vertragszieles unverzichtbar sind.

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